FG Rheinland-Pfalz zu Verkehrsunfall auf Dienstreise: Strafprozesskosten sind keine Werbungskosten
Strafprozesskosten können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall während einer Dienstreise beruht. Beim zu schnellen Fahren fehle es am beruflichen Bezug, so das FG Rheinland-Pfalz.
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