Dreist geparkt
Die Polizei hatte ein falsch geparktes Auto umgesetzt, ohne sich zuvor zu bemühen, den in der Nähe wohnenden Halter zu benachrichtigen. Dieser weigerte sich daraufhin, die Kosten für das Manöver zu übernehmen. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH