Die Lieferkettenklausel in der Produkthaftpflichtversicherung
Der Anknüpfungspunkt des Haftpflichtversicherungsschutzes liegt grundsätzlich darin, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten schadenersatzpflichtig gemacht wird (Ziffer 1.1 AHB - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung). Dabei kann ein praktisches Anwendungsproblem, falls der Versicherungsnehmer seine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte, weil ein Abnehmer des Vertragspartners des Versicherungsnehmers, an den ein mangelhaftes Produkt weitergeliefert wurde, einen Vermögensschaden erlitten hat.
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