Bundesgerichtshof | Schwiegerelternschenkung: Verjährungsbeginn bei Rückforderungsanprüchen
Grundsätzlich gilt: Schwiegereltern, die in der Vorstellung, die eheliche Lebensgemeinschaft ihres Kindes habe Bestand, dem Schwiegerkind eine Schenkung machen, haben einen Aspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB. Denn nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes kann ihnen nicht zugemutet werden kann, dass an der Schenkung festgehalten wird (BGH 3.2.10, XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190). Nun musste sich der BGH mit der Frage der Verjährung etwaiger Rückforderungsansprüchen nach Scheitern der Ehe auseinandersetzen (BGH 16.12.15, XII ZB 516/14, Abruf-Nr. 183385 ).
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