BGH zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers bei abgelaufener Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil einige Grundsätze aufgestellt, die zu beachten sind, wenn ein Versicherungsnehmer geltend macht, ihm stehe bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine höhere als die vom Versicherer ausgezahlte Bewertungsreserve gemäß § 153 Abs. 2 VVG zu (BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15).
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