BGH: Parken ohne Parkschein ist verbotene Eigenmacht
Wer auf einem kostenpflichtigen Privatparkplatz ohne zu zahlen parkt, begeht verbotene Eigenmacht und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch gegen den Fahrzeughalter besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn sich dieser weigert, den Fahrer zu nennen. Mehr zum Thema 'Unterlassungsanspruch'...
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