BGH: Immobilienkredit: Bank muss Widerrufsbelehrung nicht hervorheben
Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen mit Verbrauchern müssen sich nicht optisch vom restlichen Vertragstext abheben. Sie dürfen auch Elemente zum Ankreuzen enthalten, die nur in speziellen Fällen relevant sind. Mehr zum Thema 'Darlehen'... Mehr zum Thema 'Kredit'... Mehr zum Thema 'Widerruf'... Mehr zum Thema 'Immobilienfinanzierung'...
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