BGH: Betriebskostenabrechnung wird für Vermieter einfacher
Der BGH hat die Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gelockert. Vermieter, die Kosten auf mehrere Gebäude verteilen oder um nicht umlagefähige Anteile bereinigen, müssen nicht mehr aufschlüsseln, wie sie die Kosten ermittelt haben, die sie in der jeweiligen Abrechnungseinheit letztlich umlegen. Mehr zum Thema 'Betriebskostenabrechnung'... Mehr zum Thema 'Betriebskosten'... Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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