BFH befragt Karlsruhe: Zinsschranke auf dem Prüfstand
Der BFH in München hält die Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kreditzinsen für verfassungswidrig. Jetzt soll das BVerfG entscheiden, ob die Zinsschranke gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Legal Tribune ONLINE