Berufsunfähigkeitszusatzversicherung | Kein Mut zur Lücke: Zur Arglist beim Verschweigen von Vorerkrankungen beim Vertragsschluss
Die Klage eines Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung blieb ohne Erfolg, weil das Landgericht Coburg der Auffassung des Versicherers folgte, wonach der Vertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung rückwirkend erloschen war.
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