Arbeitgeber darf Browserverlauf zur Missbrauchskontrolle auswerten
Möchte ein Arbeitgeber feststellen, ob das Verhalten eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigt, darf er den Browserverlauf eines Dienst-PC auf das private Surfverhalten eines Mitarbeiters hin überprüfen. Eine Einwilligung des Arbeitnehmers muss hierfür nicht vorliegen.
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