Verkehrsunfall | Vertretung von Ehegatten kann sich lohnen
Wird ein Ehepaar bei einem Verkehrsunfall geschädigt, kommt folgende Konstellation oft vor: Der Ehemann beauftragt den Anwalt, den Sachschaden geltend zu machen und die Ehefrau beauftragt ihn gesondert wegen ihres Personenschadens. Lägen hier zwei verschiedene Angelegenheiten vor, müsste der gegnerische Haftpflichtversicherer auch die Kosten des getrennten Vorgehens ersetzen. So hat das LG Passau jetzt entschieden.
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