Verbraucherschützer rügen Lebens- und Rentenversicherer wegen Weigerung Altverträge rückabzuwickeln
Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg beanstandet, dass sich einige Lebens- und Rentenversicherer unter Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde über ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014 hinwegsetzten und sich weigerten, Altverträge rückabzuwickeln. Der BGH hatte entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach dem Policenmodell bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung unbefristet widersprochen werden kann (BeckRS 2014, 10269 ). Die VZ rät Versicherten, auf der Umsetzung geltenden Rechts zu bestehen und an Rückzahlungsforderungen festzuhalten. Weiterlesen
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