Totalschaden: Auto-Haftpflicht muss Benzin im Unfallauto ersetzen
Nach einem Totalschaden muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für das restliche Benzin im Tank des beschädigten Fahrzeugs ersetzen. Bei einem Wert von 15 Euro wäre der Aufwand zu groß, den Kraftstoff abzupumpen, so das Amtsgericht Solingen (Az. 11 C 631/14).
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