Steuerrecht: Bundesfinanzhof bestätigt strenge Regeln zum Arbeitszimmer
Wer sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen will, darf es nur beruflich nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Geklagt hatte ein Mann, der in seinem Büro zu Hause auch seine Immobilien verwaltet.
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