Sondertilgungsrechte - Klausel in Kreditverträgen gekippt
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen werden Kreditnehmer unzulässig benachteiligt. Das Gericht kassiert die oft verwendete Klausel, wonach Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt werden.
Weiterlesen auf: Frankfurter Rundschau