Sonder­ausgaben: Alters­vorsorge wird attraktiver

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Sonder­ausgaben: Alters­vorsorge wird attraktiver

Beitrags­zahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung, in berufliche Versorgungs­werke oder in Rürup-Verträge werden im Jahr 2016 bis zu 22 767 Euro im Jahr gefördert. Das Finanz­amt berück­sichtigt davon 82 Prozent als Sonder­ausgaben, 2 Prozent­punkte mehr als 2015. Achtung: Die Einzahlungen sind zwar steuer­begüns­tigt, die Auszahlungen hingegen steuer­pflichtig.

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