Sonderausgaben: Altersvorsorge wird attraktiver
Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufliche Versorgungswerke oder in Rürup-Verträge werden im Jahr 2016 bis zu 22 767 Euro im Jahr gefördert. Das Finanzamt berücksichtigt davon 82 Prozent als Sonderausgaben, 2 Prozentpunkte mehr als 2015. Achtung: Die Einzahlungen sind zwar steuerbegünstigt, die Auszahlungen hingegen steuerpflichtig.
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