Riester-Rente: Nur aktiv Pflichtversicherte haben Anspruch auf Sonderausgabenabzug
Nur wer aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat Anspruch auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Riester-Förderung. Wer nur in früheren Jahren pflichtversichert war, bekommt den Abzug nicht. Das Gleiche gilt für Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.
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