Reichweite des Ausschlusses der "Vorvertraglichkeit" in der Rechtsschutzversicherung
Die Stellung eines Leistungsantrages in der privaten Unfallversicherung vor Beginn des Versicherungsschutzes trägt den Keim eines späteren Rechtsstreits bereits in sich. Dann greift nach einem Urteil des LG Arnsberg vom 24.04.2015 - 2 O 580/13 der Ausschluss des § 4 Abs. 3a ARB für sogenannte Vorvertraglichkeit.
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