Regulierung von Schwammschäden in der Gebäudeversicherung
Sind in einer Gebäudeversicherung Schäden durch Schwamm mitversichert, besteht laut einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 04.06.2015 - 16 U 3/15 für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen Befall-Stellen Versicherungsschutz.
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