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Reform der Abschlussprüfung soll bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft ermöglichen

Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7219), in nationales Recht umgesetzt werden. Dies berichtet der Pressedienst des Bundestags am 12.01.2016. Das "Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)" soll am 17.06.2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden. Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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