Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfebekanntmachung 2016 veröffentlicht
Mit der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzuziehen sind, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Hier sind die ab dem 1.1.2016 maßgeblichen Beträge. Mehr zum Thema 'Prozesskostenhilfe'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG