OLG Karlsruhe: Vollkaskoversicherung muss bei Totalschaden nicht für die Abschleppmaßnahme aufkommen
VVG §§ 82 , 83 I 1; AKB; ÖStVO § 89a I 2 Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt. (Leitsatz des Gerichts) OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2015 - 12 U 101/15 , BeckRS 2016, 00352 Weiterlesen
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