OLG Hamm: Land haftet gestürzter Motorradfahrerin wegen ungenügend griffiger Fahrbahn
Hat eine Fahrbahn keine ausreichende Griffigkeit, gebietet die Verkehrssicherungspflicht jedenfalls das Aufstellen einer Warnbeschilderung und eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Da das Land Nordrhein-Westfalen diese Pflicht verletzt hatte, verurteilte das Oberlandesgericht Hamm es im Fall einer Motorradfahrerin, die auf regennasser Fahrbahn gestürzt war, zu Schadenersatz unter Annahme einer Haftungsquote von 75% (Urteil vom 18.12.2015, Az.: 11 U 166/14). Weiterlesen
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