Neues Hundegesetz: Schleswig-Holstein macht Haftpflicht zur Pflicht
In Schleswig-Holstein gilt seit 1. Januar 2016 ein neues Hundegesetz. Hundebesitzer sollen für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme soll 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden betragen. Finanztest empfiehlt mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
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