Muss ein Vermittler intransparente Klauseln erkennen und darauf hinweisen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 13.01.2016 ( Az.: IV ZR 38/14 – siehe auch Bundesgerichtshof kippt Klauseln der Allianz-Riester-Rente ) zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent gehalten und deshalb für unwirksam erklärt.
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