„Maklertätigkeit ist auch mit eingeschränkter Rechtsberatung verbunden“
Der Versicherungsmakler ist im Rahmen des Versicherungsmaklervertrages gegenüber dem Versicherungsnehmer mit der reinen Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie gegebenenfalls der Überprüfung und Betreuung bereits bestehender Versicherungen betraut. Neben dem Abschluss neuer Versicherungen schuldet er ebenfalls eine Beratung in allen Versicherungsangelegenheiten, soweit diese Verpflichtung nicht im Einzelnen eingeschränkt ist.
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