Kein Regressverzicht im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses
Im Streitfall hatte ein Versicherer seinem Versicherungsnehmer aus einer Gebäude- und Hausratversicherung ca. 7.300 Euro für einen im August 2013 eingetretenen Wasserschaden erstattet. Nun nimmt der Versicherer den Nachbarn seines Versicherungsnehmers (Beklagte) in Regress.
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