Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf Altersrente anzurechnen
In dem zu entscheidenden Fall bezog der Kläger eine Altersrente. Zusätzlich hatte er Einnahmen aus einem sogenannten „400-Euro-Job“. Durch Auskunft des zuständigen Finanzamtes erfuhr die Rentenversicherung, dass der Kläger ausweislich seines Einkommensteuerbescheides darüber hinaus noch Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage in Höhe von 253 Euro im relevanten Kalenderjahr hatte. Daraufhin hob die Rentenversicherung den Rentenbescheid teilweise auf und forderte vom Kläger insgesamt 2.411,66 Euro zurück.
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