DVAG erleidet Schlappe vor dem BGH - Versicherungswirtschaft-heute
Die Deutsche Vermögensberatung AG darf ihren Vermittlern den Wechsel zu einem anderen Finanzvertrieb nicht unnötig erschweren. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gekippt. Die Richter sehen darin eine unangemessene Benachteiligung des Vermögensberaters.
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