D&O: Unwirksamer Ausschluss der Nachmeldefrist bei Insolvenzantrag
Die mit dem sog. "Claims-Made-Prinzip" verbundenen Nachteile in einer D&O-Versicherung stellen eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die in den AVB eingeräumte Nachmeldefrist (hier: drei Jahre) für den Fall der Insolvenzantragstellung der Gesellschaft vollständig ausgeschlossen wird. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, 08.05.2015 - 11 U 313/13) zum Ausdruck gebracht.
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