BGH zum Schadenersatz | Deliktshaftung verantwortlicher Personen eines „Schwindelunternehmens“
Sogenannte „Anlagefälle“ nehmen rasant zu, denn die niedrigen Zinsen verleiten auch „Otto-Normal-Verbraucher“ dazu, sein Vermögen in risikoreicheren Projekten anzulegen. Der BGH musste sich nun mit denjenigen beschäftigen, die diese Anlagebereitschaft betrügerisch ausnutzen. Da bei den Betrugsfirmen wegen Insolvenz meist nichts zu holen ist, macht die Entscheidung des BGH Mut, es bei den handelnden Personen persönlich zu versuchen. Dabei bewirkt sie nicht nur eine bessere Anspruchsgrundlage, Ansprüche können auch leichter durchgesetzt werden.
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