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BGH: Für in den Jahren 1994-2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen gilt ewiges Widerspruchsrecht

Für in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossene Lebens- und Renten­versicherungen gilt ein ewiges Widerspruchsrecht, wenn der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht des Versicherungs­nehmers belehrt hat. Die von 1994 bis 2007 geltende Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 des Vertrags­versicherungs­gesetzes (VVG), die eine Widerspruchsfrist von einem Jahr regelt, ist europarechtswidrig... (BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 284/12)

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