Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung erfasst das "Bauen" schlechthin
Der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auf die Gesamttätigkeit der Errichtung eines Bauwerks einschließlich der Aufstellung eines Gerüstes. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, 26.08.2015 - 11 U 195/14) hervor.
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