Arzt muss Krankenakten vollständig und lesbar übergeben
Im Streitfall hatte eine Patientin gegenüber ihrer Krankenkasse erklärt, dass ihre Zahnärztin eine Behandlung an ihr vorgenommen habe, die nicht besprochen war. Dabei soll eine Krone zerstört worden sein. Seit der Behandlung leide sie an Schmerzen und einem bitteren Geschmack im Mund. Die Patientin entband die Zahnärztin von ihrer Schweigepflicht und erklärte sich mit der Herausgabe der Krankenunterlagen an ihre Krankenversicherung einverstanden. Die Krankenversicherung forderte Ende April 2013 erstmals die Krankenunterlagen der bei ihr versicherten Patientin bei der Zahnärztin an.
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