Arbeitgeberhaftung | Wann haftet der Arbeitgeber für im Betrieb gestohlene Wertsachen?
Bewahrt der Arbeitnehmer Wertgegenstände am Arbeitsplatz auf, die keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben, bestehen keine Obhuts- und Verwahrungspflichten des Arbeitgebers. Daher muss er bei einem Verlust keinen Schadenersatz leisten.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG