Anwalt haftet bei Ärger mit der Steuer - Versicherungswirtschaft-heute
Unfallopfer müssen ihren Verdienstausfallschaden in der aller Regel versteuern. Sie müssen von der gegnerischen Versicherung so gestellt werden, dass die Steuer ein durchlaufender Posten ist. In der Praxis passiert das scheinbar nicht immer, wie Experten auf dem 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar berichteten. Ärger gibt es beispielsweise, weil Versicherer immer wieder versuchen würden, durch schnelle Abfindungserklärungen die Steuer mehr oder weniger unter den Tisch fallen zu lassen.
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