Wildschaden | Beweisvereitelung durch den Versicherer bei Kollision mit Fuchs
Wenn der Teilkaskoversicherer ihm zur Laborprobe übersandte Wildhaare nach der Laborprobe vernichtet und das ihm ebenfalls übersandte Nummernschild gereinigt zurückgibt, begeht er eine Beweisvereitelung zulasten des Versicherungsnehmers (VN). Dann muss der Versicherer beweisen, dass der Wildschaden-Unfall sich nicht wie vom VN vorgetragen ereignet hat, entschied das OLG München.
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