Vermietung und Verpachtung | Beratungsschwerpunkte bei V+V: „Stolperfalle“ Erbauseinandersetzung
Verstirbt ein Steuerpflichtiger und gehört zu seinem Nachlass ein vermietetes Grundstück, treten in der Praxis vielfältige Probleme auf. Vielfach ist die Erbengemeinschaft bestrebt, das Mietobjekt alsbald zu verkaufen; was schnell zur „Steuerfalle“ werden kann. Werden im Zuge der Vermögensverteilung Schulden übernommen oder Abstandszahlungen geleistet, hat dies Auswirkungen auf die AfA-Berechtigung. Spannend wird es auch, wenn das Erbe mit einem Vermächtnis belastet ist oder der gesamte Erbteil veräußert werden soll. Auch hier muss man die steuerlichen Folgen unbedingt im Blick haben.
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