Schulden in der Ehe - Heirat …

Schulden in der Ehe - Heirat verpflichtet nicht zur Mithaftung

Viele heiratswillige Paare denken, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des Gatten mithaften müssen. Das ist ein hartnäckiger Irrglaube. Allein die Tatsache, dass der Schuldner verheiratet ist, führt nicht zu einer Mithaftung des Ehepartners.

Weiterlesen auf: Rechtsindex - Patrick Kampa
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