Reparaturkosten | Versicherer fordert zu Unrecht Regress von der nach Gutachten reparierenden Werkstatt
Das Schadenrecht schützt den Geschädigten in der Weise, dass er sich auf das Schadengutachten verlassen und den Auftrag erteilen darf, gemäß Gutachten zu reparieren. Dann, so hat auch ein Versicherer mal erkannt, muss dem Geschädigten der Schaden in diesem Umfang ersetzt werden. Nun aber will dieser Versicherer Regress von der Werkstatt, weil diese überflüssige Arbeiten vorgenommen habe. Ein UE-Leser fragt: Zurecht? Antwort: „Nein“.
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