Rechtsschutzversicherung: Baurisikoausschluss erfasst auch Anschlussfinanzierung
Schließen die für eine Rechtsschutzversicherung vereinbarten Versicherungsbedingungen (hier: ARB 2000) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer Baufinanzierung aus, erfasst dieser Ausschluss gemäß einem Beschluss des OLG Hamm vom 08.05.2015 - 20 W 16/15 auch Streitigkeiten aus einer Anschlussfinanzierung.
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