Privathaftpflichtversicherung | Benzinklausel: Auch wer nur mit dem Zündschlüssel spielt führt das Fahrzeug
In der Privathaftpflichtversicherung ist regelmäßig die Haftpflicht u.a. des Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden ausgeschlossen (Ziff. 3 BB-PHV; kleine Benzinklausel), die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen. Ein Jugendlicher, der spielerisch mit dem Zündschlüssel den Motor startet, führt das Kfz. Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz.
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