Parkschaden: Beifahrer versichert
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen, wenn ein Beifahrer beim Aussteigen mit der Autotür ein anderes Fahrzeug beschädigt. Das Landgericht Saarbrücken gab einer Autobesitzerin recht, die mit der gegnerischen Versicherung über einen Schaden von rund 800 Euro und Gutachterkosten von 300 Euro stritt (Az. 13 S 117/15).
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