Lebensversicherung | Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach einem Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. war in letzter Zeit öfter das Thema von BGH-Entscheidungen. Zwischenzeitlich hat der BGH auch entschieden, wie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung zu erfolgen hat.
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