Kein Geld, aber Beitragszahlung: Von den Tücken einer Betriebsrente in der Verbraucherinsolvenz
Das Bundessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden (BSG, 16.12.2015 - B 12 KR 19/14R), bei dem die Leistung einer Direktversicherung, die grundsätzlich ein Versorgungsbezug war, im Zuge einer Verbraucherinsolvenz an den Gläubiger erfolgte. Der (ehemalige) Arbeitnehmer erhielt also nicht die Leistung, trotzdem wurde der Versorgungsbezug der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterworfen. Dagegen klagte der Betriebsrentner - vergeblich.
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