EU beschließt Datenschutzreform
Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten am 15.12.2015 auf neue EU-Datenschutzregeln geeinigt. Die neue Datenschutzverordnung betrifft zwei Rechtsinstrumente, die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz. Vorgesehen ist unter anderem ein "Recht auf Vergessenwerden" und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Die Kommission will eng mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Die Neuregelungen sollen ab 2018 gelten. Weiterlesen
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