Bürokosten- und Organisationsleistungszuschuss : Schutz des Kündigungsrechts des Handelsvertreters
Die Regelung des § 89 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HGB stellt eine allgemeine Schutzvorschrift zu Gunsten des Handelsvertreters dar, die verhindern soll, dass er einseitig in seiner freien Entscheidung beschnitten wird, den Handelsvertretervertrag zu kündigen. Mehr zum Thema 'Kündigung'... Mehr zum Thema 'Kündigungsrecht'... Mehr zum Thema 'Handelsvertreter'...
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