Betriebskostenabrechnung: Umlagefähigkeit einer Terrorversicherung
Die Kosten für eine Terrorversicherung sind nur dann als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Gefahr eines Gebäudeschadens durch einen terroristischen Angriff begründen. Mehr zum Thema 'Betriebskosten'... Mehr zum Thema 'Betriebskostenabrechnung'... Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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