Bafin darf Schadenersatz für eigene Fehler in Umlage einrechnen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darf Kosten für eigene Fehler in ihre von den Banken erhobene Umlage einrechnen - zumindest dann, wenn es sich um einfache fahrlässige Amtspflichtverletzungen handelt und diese Kosten …
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